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Sonstiges:
Ab 02/2011 ist bei Gesellschaftsjagden in den Landesforstanstalten ein Schießnachweis vorzulegen
Zur Untersuchung des Schalenwildes (Rot-, Damm- und Rehwild ) auf Blauzungenkrankheit werden die
Weidgenossen aufgefordert, Schweißproben im Veterinäramt abzugeben.
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