Die Jagd wird nicht von allen Teilen der Bevölkerung toleriert. Dabei wird meistens nicht
bedacht, das mit der Vergabe des Jagdrechtes auch die gesetzliche Pflicht der Hege ver-
bunden ist. Schon in diesem Sinne wirkt sich die Jagd als erhaltenes Element für die ge-
samte freilebende Tierwelt aus. Mit der Pflicht der Hege sind Jäger, auch Naturschützer
mit einem gesetzlichen Auftrag, den sie zu erfüllen haben.
Der Hegering Gützkow-Peenetal ist gleichzeitig Hegegemeinschaft Rehwild. Die Hege-
richtlinie wurde erarbeitet entsprechend den örtlichen Revierverhältnissen und soll der
Rehwildhegegemeinschaft und den Revierinhabern Unterlagen vermitteln, die für die Auf-
stellung, Prüfung und Durchführung der Abschusspläne benötigt werden.
Ziel der Rehwildhege ist es, das Rehwild in allen geeigneten Lebensräumen als gesundes
Glied der freilebenden Tierwelt zu erhalten. Die Aufgabe des Jägers umfasst somit den Auf-
bau und die Erhaltung natürlich gegliederter Rehwildbestände in einer Wilddichte, die
sowohl den Lebensbedürfnissen des Rehwildes selbst als auch den landschaftlichen und
landeskulturellen Verhältnissen angepasst ist und durch die über das tragbare Maß hinaus-
gehende Wildschäden in Land-und Forstwirtschaft vermieden werden. Planung und Durch-
führung der Bejagung müssen diesen übergeordneten Forderungen Rechnung tragen.
Zur Hege gehört auch die Biotopgestaltung , soweit notwendig.
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